Um den stetig steigenden Anforderungen der Abfallentsorgung gerecht zu werden, unterliegen auch unsere Allgemeinen Annahmekriterien dem Wandel.
In dem folgenden Text können Sie unsere aktuellen Annahmekriterien einsehen, sowie die marktabhängigen Entsorgungskosten für Fehlwürfe und bestimmte Fraktionen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen die aktuelle Entsorgungsproblematik für Abfälle aus Shredderbetrieben nicht verborgen geblieben. Die Kosten für die thermische Verwertung von Abfällen nehmen mittlerweile Höhen an, welche noch nie da gewesen sind. Zudem steigen stetig die Anforderungen bei der Materialzusammensetzung unserer Abfälle.
Um den neuen Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen wir auch unsere Allgemeinen Annahmekriterien bei Schrott und metallischen Abfällen modifizieren. Um für Sie oder Ihr Unternehmen unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie künftig bei den Anlieferqualitäten unsere neuen Allgemeinen Annahmekriterien zu beachten.
Gefährliche und schadstoffbefrachtete Materialien werden nicht angenommen. Hierzu zählen auch Sandwichbleche (mit PU Schaum Füllung). Diese werden von uns abgewiesen und müssen bei Anlieferung wieder aufgeladen und zurückgeführt werden.
Bei nichtspezifischen Anhaftungen, wie z.B. Schmutz, Wasser, Schnee, Eis, Holz, etc., wird bei Erkennung im Vormaterial ein gewichtsmäßiger Abzug veranlasst.
Ohne Einschränkung von der Annahme ausgeschlossenes Material:
Sollten durch unser Annahmepersonal Fehlwürfe in Form von u.a. folgenden Inhalten festgestellt werden, werden diese entsprechend der aktuellen Entsorgungskosten, zzgl. Sortierungskosten, in Abzug gebracht:
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Würzberger
-Geschäftsführung-
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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